| Allgemeine Bedingungen |
|
|
|
ART DER TÄTIGKEIT UND ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DER AGENTUR KVINTET Wenn der Verkäufer sich an Kvintet GmbH wegen Immobilienerkaufsvermittlung wendet, der Agent macht die Besichtigung der Immobilie, macht ein Einblick in die ganze Dokumentation die sich an diejenige Immobilie bezügt, und mit dem Verkäufer die allgemeine Bedingungen bespricht. Danach folgt die Unterschreibung des Immobilienverkaufsvermittlungsvertrags.Mit dem Genehmigung des Verkaufers, wird die Immobilie fotografiert wegen besserer Präsentiation zu den potentiellen Käufer. Kvintet GmbH übt folgende Leistungen für den Verkäfer aus: - Bekanntmachen des Verkäufers über die Situation am Markt, der wichtig für Preisformierung ist - Werbung in den Medien auf die Art und Weise, die von Vermittler gewählt wird - Organisation und Leitung der Besichtigung der Immobilie - Handlungsleitung während dem Verkaufsvertragabschluss - Zusammensetzen des Vorverkaufsertages und/oder Verkaufsvertrages - Übernehmung der Immobilie und Zusammensetzen des Protokolls über Übernehmung Für ausgeführte Leistungen beim Verkauf der Immobilie Kvintet GmbH abrechnet dem Verkäufer die Provision in höhe von 3% + MwSt. (23%) von vereinbartem Verkaufspreis. Provision ist fällig und zahlbar bei der Unterschreibung des Vorverkaufs- bzw. Verkaufsvertrags. Für bezahlte Provision bekommt der Verkäufer die Quittung. Wenn der Käufer sich an Kvintet GmbH wegen Kauf einer Immobilie wendet, wird das Immobilienkaufvermittlungvertrag zwischen Kvintet GmbH und Käufer abgeschlossen. Dabei wird Verkaufspreis, Zahlbedingungen, Art und Zeit der Übernehmung der Immobile usw. bestimmt. Kvintet GmbH übt folgende Leistungen für den Käufer aus: - liegt dem Käufer Beweis über Immobilieneigentum, für diejenige Immobilie vor - setzt den Vorverkaufvertrag und/oder Verkaufsvertrag zusammen - koordiniert Unterschriftprüfung bei dem Notar für beide Verkäufer und Käufer - der Vertreter der Agentur Kvintet ist anwesend bei der Verkaufspreiszahlung in der Bank und bei der Übernehmung der Immobilie, bei der Gelegenheit wird Protokoll über Übernahme zusammengesetzt. Nach dem Kauf geht Kvintet Ltd folgenden Aktionen für den Käufer: - Macht die Steuererklärung beim Finanzamt (die Grunderwerbsteuer in Kroatien liegt bei 5% von der vertraglich vereinbarten Preises oder 1 bis 2% für die neuen Häuser und Wohnungen) - Ordnet alle notwendigen Dokumente für die Übertragung der Overhead-Kosten verpflichtet, die neuen Eigentümer - Macht den Kaufvertrag und Antrag auf Eintragung des Eigentums auf den neuen Eigentümer in das Grundbuch Nach dem Kaufabschluss realisiert Kvintet Ltd die folgenden Handlungen für den Käufer: - Macht die Steuererklärung beim Finanzamt (die Grunderwerbsteuer in Kroatien ist 5% von der vertraglich vereinbarten Preisen oder 1 bis 2% für die neuen Häuser und Wohnungen) - Richtet alle notwendigen Dokumente für die Übertragung der Kostenpflichte auf den neuen Eigentümer aus - Richtet den Kaufvertrag aus; liegt Antrag zur Registrierung des Eigentums auf den neuen Eigentümer in das Grundbuch vor. Für die ausgeübte Leistungen bei der Verkaufsvermittlung Kvintet GmbH berechnet dem Käufer die Provision 3%+MwSt. (23%) von verainbartem Verkaufspreis. Provision wird fällig und zahlbar bei der Unterschreibung des Vorverkaufs- bzw. Verkaufsvertrags. Für bezahlte Provision bekommt der Käufer die Quittung. |















.jpg)
.jpg)